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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2.1 · Stand: 22. September 2026

Diese Bedingungen regeln, unter welchen Voraussetzungen Sie Zapfla nutzen, was wir Ihnen schulden und was ausdrücklich in Ihrer Verantwortung bleibt. Wir sprechen Sie darin durchgehend mit „Sie“ an; mit „wir“ ist der Anbieter gemeint. Bitte lesen Sie besonders § 5, § 6, § 10 und § 17 aufmerksam: dort steht, wofür wir nicht einstehen, wie wir Verfügbarkeit verstehen, wann ein Zugang gesperrt wird und wie unsere Haftung begrenzt ist.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Adressatenkreis

(1) Anbieter der Plattform Zapfla ist 365tec, Inhaber Daniel Ovadia, Eugen-Richter-Str. 159, 76187 Karlsruhe, Deutschland, E-Mail info@zapfla.de, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE460012778. 365tec ist ein Einzelunternehmen und nicht im Handelsregister eingetragen. Zapfla ist eine Marke von 365tec.

(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der unter zapfla.de, app.zapfla.de und api.zapfla.de erreichbaren Plattform einschließlich der mobilen Anwendung. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihnen bei Vertragsschluss zur Kenntnisnahme angezeigt und dadurch einbezogen wurde; jede Fassung trägt eine Fassungsnummer und ein Datum. Eine spätere Fassung gilt für einen bereits geschlossenen Vertrag nur nach Maßgabe des § 20. Auf Anforderung senden wir Ihnen die für Ihren Vertrag maßgebliche Fassung in Textform zu.

(3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit dem Vertragsschluss erklären Sie, dass Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen Ihrerseits werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Individuelle Vereinbarungen zwischen uns gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss, kostenfreie Nutzung und Beauftragung

(1) Mit dem Abschluss der Registrierung kommt ein Vertrag über die kostenfreie Nutzung zustande. Die Plattform legt dabei unmittelbar Ihre Organisation, ein eigenes Datenbankschema für Ihre Daten und Ihr Administratorkonto an und schaltet den Zugang frei. Eine gesonderte Freischaltung durch uns findet nicht statt.

(2) Die kostenfreie Nutzung geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht ausschließlich dann, wenn Sie es im Dashboard aktiv beauftragen und die dafür angelegte erste Zahlung beim Zahlungsdienstleister erfolgreich abgeschlossen wird. Erst mit dem Eingang dieser Zahlung schaltet die Plattform das Abonnement aktiv.

(3) Ist für Ihren Zugang ein Enddatum der kostenfreien Nutzung hinterlegt, endet der kostenfreie Zugang mit dessen Ablauf. Die Plattform weist Sie dann darauf hin und hält den Weg zur Beauftragung offen. Ist kein Enddatum hinterlegt, ist die kostenfreie Nutzung nicht befristet; wir können sie in diesem Fall mit einer Frist von 30 Tagen in Textform beenden.

(4) Wir sind berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und einen Zugang zu schließen, für den Sie die Erklärung nach § 1 Absatz 3 nicht wahrheitsgemäß abgegeben haben.

(5) Die Pflichten nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BGB werden abbedungen. Vertragssprache ist Deutsch; andere Sprachfassungen dieser Bedingungen dienen der Information, im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich. Die für Ihren Vertrag maßgebliche Fassung dieser Bedingungen bewahren wir auf und senden sie Ihnen auf Anforderung in Textform zu.

§ 3 Kein Widerrufsrecht

(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Die Vorschriften über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge einschließlich des Widerrufsrechts nach den §§ 312g, 355 BGB gelten nach § 312 Absatz 1 BGB nur für Verbraucherverträge. Verträge über Zapfla schließen wir nach § 1 Absatz 3 ausschließlich mit Unternehmern.

(2) Unter app.zapfla.de halten wir gleichwohl eine Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular bereit. Sie ist ausschließlich für den Ausnahmefall bestimmt, dass im Einzelfall doch ein Vertrag mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zustande kommt. In diesem Fall geht sie diesen Bedingungen vor. Aus ihrem bloßen Vorhandensein können Sie als Unternehmer kein vertragliches Widerrufsrecht herleiten. Sie betrifft ausschließlich Verträge über die Nutzung der Plattform. Für Ladevorgänge, die an Ihren Ladepunkten über die Ad-hoc-Bezahlfunktion bezahlt werden, gilt sie nicht; hierfür gilt § 8.

§ 4 Gegenstand unserer Leistung

(1) Wir stellen Ihnen Zapfla als Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Sie erhalten keinen Datenträger und keine Kopie der Software; die Anwendung läuft auf unseren Systemen.

(2) Der Leistungsumfang besteht aus der Anbindung Ihrer Ladepunkte über OCPP 1.6J, der Verwaltung von Standorten, Ladepunkten, Ladekarten und Nutzerkonten, der Entgegennahme und Speicherung von Ladevorgängen und Messwerten, der Erstellung von Ladedatensätzen und Rechnungen, der Tarifverwaltung, der Fernsteuerung von Ladevorgängen, Reservierungen, Automatisierungsregeln, Flottenverwaltung, der Erzeugung von Lastgängen im Viertelstunden- und Stundenraster, der Bereitstellung einer öffentlichen Stations- und Preisseite je Ladepunkt, einer OCPI-Schnittstelle für Roaming-Partner, ausgehenden Webhooks an von Ihnen bestimmte Ziele, einer mobilen Anwendung für iOS und Android sowie Export- und Auswertungsfunktionen. Welchen Umfang die Exportfunktionen haben, beschreibt § 12. Die Rechnungsfunktion und die öffentliche Preisanzeige weisen die Umsatzsteuer nach einer plattformweiten Einstellung aus, die derzeit nicht je Kunde konfigurierbar ist; gegenüber Ihren Endkunden stehen sie Ihnen deshalb nur zur Verfügung, wenn diese Einstellung Ihrer eigenen umsatzsteuerlichen Behandlung entspricht (§ 5 Absatz 6).

(3) Für eichrechtlich relevante Messwerte gilt: Signierte Messwerte schreibt die Plattform unmittelbar und ohne Zwischenpufferung in die Datenbank. Datensätze im Format OCMF in den Versionen 1.0 und 2.0 sowie im Format EDL40 werden ausgewertet. Ist zu einem Ladepunkt ein öffentlicher Schlüssel hinterlegt, prüfen wir die Signatur serverseitig sowohl bei laufenden Messwerten als auch beim Abschluss des Ladevorgangs und kennzeichnen einen Ladevorgang, dessen Signatur nicht verifiziert werden konnte. Ein Ladedatensatz mit fehlgeschlagener Signaturprüfung kann nur unter Angabe einer Begründung freigegeben werden; die Freigabe wird protokolliert. Die signierten Datensätze bleiben unverändert gespeichert und stehen zum Abruf bereit; die öffentliche Stationsseite verweist auf eine Transparenzsoftware zur Überprüfung.

(4) Die Roaming-Schnittstelle nach OCPI 2.2.1 stellt Standort-, Tarif- und Sitzungsdaten zum Abruf durch Ihre Roaming-Partner bereit. Daneben enthält die Plattform einen Anschluss an den Roaming-Vermittlungsdienst Hubject nach dem Protokoll OICP. Ist dieser Anschluss eingerichtet, können Sie im Dashboard die Stamm- und Statusdaten Ihrer Ladepunkte aktiv an Hubject übermitteln; übertragen werden dabei Bezeichnung und Anschrift des Standorts, die Koordinaten, Anschlussart, Leistung und Belegungszustand sowie zapfla.de als Betreiberbezeichnung. Die Übermittlung lösen Sie aus. Ein aktiver Versand von Ladedatensätzen an einen Roaming-Hub findet nicht statt.

(5) Die Zahl der über ein Abonnement abrechenbaren Ladepunkte ist auf 10.000 begrenzt. Es gibt genau einen Tarif; Staffelpreise, Zusatzmodule und Jahresverträge bieten wir nicht an.

(6) Wir entwickeln die Plattform fortlaufend weiter. Änderungen, die den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang nicht einschränken, dürfen wir jederzeit vornehmen. Eine Einschränkung des Leistungsumfangs bedarf einer Vereinbarung nach § 20.

§ 5 Abgrenzung: wofür wir nicht einstehen

(1) Messtechnik. Die Messtechnik ist Bestandteil der von Ihnen eingesetzten Ladeeinrichtungen, nicht unserer Plattform. Wir sind weder Hersteller der Ladeeinrichtungen noch Verwender der darin verbauten Messgeräte. Wir übernehmen keine Gewähr für die messtechnische Richtigkeit der gelieferten Werte, für die Gültigkeit der Eichung und für die Unversehrtheit metrologischer Sicherungen. Wir verarbeiten die von der Ladeeinrichtung übermittelten Datensätze und verändern abrechnungsrelevante Messwerte und deren Signaturen nicht. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; § 17 Absatz 1 und Absatz 2 bleiben unberührt.

(2) Pflichten aus dem Mess- und Eichrecht. Verwender der Messgeräte im Sinne des § 31 MessEG sind Sie. Sie stellen sicher, dass ausschließlich konformitätsbewertete und geeichte Ladeeinrichtungen im Rahmen der vorgesehenen Verwendungsbedingungen eingesetzt werden, dass die Eichung rechtzeitig vor Ablauf der Eichfrist beantragt wird und dass die Auflagen aus den technischen Begleitdokumenten des Herstellers eingehalten werden. Rechnen Sie gegenüber Endnutzern ab, sind Sie zudem Verwender der Messwerte im Sinne des § 33 MessEG und schulden die Nachvollziehbarkeit Ihrer Rechnungen sowie die dafür erforderlichen Hilfsmittel. Diese Pflichten treffen Sie kraft Gesetzes; sie werden durch diesen Vertrag weder auf uns übertragen noch von uns übernommen.

(3) Überwachung der Eichfrist. Bei der Inbetriebnahme eines Ladepunkts verlangt die Plattform den öffentlichen Schlüssel des Zählers, die Zulassungsnummer und das Ende der Eichfrist und weist eine bereits abgelaufene Eichfrist zurück. Nach der Inbetriebnahme sperrt die Plattform einen Ladepunkt bei Ablauf der Eichfrist nicht; sie kennzeichnet den Ablauf lediglich im Dashboard, und die öffentliche Stationsseite weist weiterhin die Eichrechtsunterstützung aus. Die laufende Überwachung der Eichfristen bleibt Ihre Aufgabe.

(4) Tarifmodelle und Zertifizierungsumfang. Sie dürfen über die Plattform nur Tarifmodelle konfigurieren, die vom Zertifizierungsumfang der jeweils eingesetzten Ladeeinrichtung gedeckt sind. Insbesondere setzt die Abrechnung von Blockier- oder Nutzungsgebühren je Zeiteinheit eine zertifizierte Messung der Nutzungsdauer und die Abrechnung zeitabhängiger Tarife eine zertifizierte, vertrauenswürdige Zeitsynchronisation voraus. Die Plattform prüft den Zertifizierungsumfang Ihrer Hardware nicht.

(5) Preisauszeichnung gegenüber Ihren Endkunden. Wir stellen technische Funktionen zur Hinterlegung von Preisen, zur Anzeige auf der öffentlichen Stationsseite und zur Bereitstellung von Preisdaten über Schnittstellen bereit. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hinterlegten Preise, für ihre Anzeige an der physischen Ladestation und für die Einhaltung der Vorgaben des Artikels 5 der Verordnung (EU) 2023/1804 sowie der Preisangabenverordnung sind Sie verantwortlich. Ebenso verantworten Sie die Anzeigen gegenüber der Bundesnetzagentur nach § 4 der Ladesäulenverordnung sowie die Bereitstellung statischer und dynamischer Daten nach Artikel 20 der genannten Verordnung und nach den hierzu ergangenen Vorschriften der Ladesäulenverordnung; wir liefern dafür die Schnittstellen, nehmen die Anzeige und die Datenbereitstellung aber nicht für Sie vor.

(6) Umsatzsteuerliche Kennzeichnung Ihrer Rechnungen. Wie die über die Plattform erzeugten Rechnungen und die öffentliche Preisanzeige die Umsatzsteuer ausweisen, richtet sich nach einer plattformweiten Einstellung; eine Einstellung je Kunde ist derzeit nicht möglich. Die Einstellung kennt drei Zustände: Regelbesteuerung mit dem deutschen Regelsteuersatz, Kleinunternehmerregelung ohne Steuerausweis mit dem Pflichthinweis nach § 19 UStG, wobei die öffentliche Stationsseite die angezeigten Preise dann als Endpreise ohne Umsatzsteuer bezeichnet, sowie Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Die Rechnungs- und die öffentliche Preisanzeigefunktion dürfen Sie gegenüber Ihren Endkunden deshalb nur einsetzen, wenn der eingestellte Zustand Ihrer eigenen umsatzsteuerlichen Behandlung entspricht. Welcher Zustand eingestellt ist, teilen wir Ihnen auf Anforderung mit; stimmen Sie den Einsatz vor der produktiven Nutzung mit uns ab. Die umsatzsteuerliche Beurteilung Ihrer eigenen Umsätze bleibt Ihre Aufgabe. Auf diese Einschränkung weist bereits § 4 Absatz 2 als Teil der Leistungsbeschreibung hin.

(7) Anbieterkennzeichnung an der Station. Die öffentliche Stationsseite betreiben wir; für ihre eigene Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG sind deshalb wir verantwortlich, und sie verlinkt unsere Anbieterkennzeichnung. Als Betreiber der Ladestation werden Sie auf der Seite namentlich genannt. Eine kundenspezifische Anbieterkennzeichnung können wir derzeit nicht hinterlegen; die Stationsseite ersetzt deshalb eine eigene Anbieterkennzeichnung, die Sie Ihren Endkunden gegenüber schulden, nicht. Diese erfüllen Sie auf anderem Weg, etwa durch einen Aushang an der Ladestation.

(8) Abrechnung gegenüber Fahrern. Die Rechtsbeziehung über den Bezug von Ladestrom an Ihren Ladepunkten besteht zwischen den Fahrerinnen und Fahrern und Ihnen. Wir rechnen den Ladestrom nicht im eigenen Namen gegenüber Fahrern ab und übernehmen ihnen gegenüber keine Pflichten aus diesem Vertrag. Setzen Sie die Ad-hoc-Bezahlfunktion ein, gilt das mit den Maßgaben des § 8: Die öffentliche Stationsseite und die Weiterleitung zur Bezahlseite betreiben wir, die Zahlung geht auf unserem Händlerkonto bei dem Zahlungsdienstleister ein, und die Stationsseite verlinkt unsere Anbieterkennzeichnung.

(9) Ausgehende Webhooks und Roaming-Partner. Empfänger und Zweck ausgehender Webhooks bestimmen Sie. Der Ereignistyp zum Start eines Ladevorgangs enthält die Kennung des verwendeten Authentifizierungsmediums im Klartext. Prüfen Sie deshalb vor der Einrichtung, ob der Empfänger dafür geeignet ist und ob eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht. Dasselbe gilt für Roaming-Partner, denen Sie über die OCPI-Schnittstelle Zugriff einräumen.

(10) Pufferung bei Störungen. Eine Pufferung von Messwerten während einer Nichtverfügbarkeit der Plattform leisten wir nicht. Ob eine Ladeeinrichtung Messwerte bei unterbrochener Verbindung lokal vorhält und später nachliefert, richtet sich allein nach der von Ihnen eingesetzten Hardware.

(11) Mieterstrom. Die Mieterstromfunktion der Plattform erzeugt ausschließlich Lastgänge aus den Messwerten Ihrer Ladepunkte und bildet keine Belieferung von Letztverbrauchern im Sinne des § 42a EnWG ab. Bewohner- oder Mieterdaten verarbeitet sie nicht.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Unterstützung

(1) Wir stellen die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,0 Prozent im Kalendermonat bereit, bezogen auf den Übergang unseres Servers zum Internet. Diese Angabe beschreibt die geschuldete Beschaffenheit. Eine Verfügbarkeitsstatistik führen wir dazu nicht, und ein externes Uptime-Monitoring setzen wir nicht ein. Unsere Betriebsüberwachung läuft im Minutentakt innerhalb unseres eigenen Systems; sie prüft Betriebswerte wie die Auslastung von Arbeitsspeicher und Speicherplatz, Verzögerungen in der Verarbeitung, die Fehlerquote der Schnittstelle, den Rückstand der Hintergrundaufgaben und die Systemlast und löst bei Überschreiten hinterlegter Schwellenwerte eine Warnmeldung an uns aus. Einen Ausfall unseres Systems im Ganzen kann sie nicht selbst feststellen. Eine Unterschreitung der Verfügbarkeit können Sie deshalb mit allen zulässigen Beweismitteln nachweisen; auf Anforderung stellen wir Ihnen die uns für den betreffenden Kalendermonat vorliegenden Aufzeichnungen in Textform zur Verfügung.

(2) Als Nichtverfügbarkeit gelten nicht: angekündigte Wartungsfenster nach Absatz 3, Zeiten der Nichterreichbarkeit aus Umständen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, insbesondere Störungen des Internets, Ausfälle von Telekommunikations- oder Mobilfunknetzen und höhere Gewalt, sowie Ausfälle, die Sie oder ein von Ihnen eingesetzter Dritter zu vertreten haben. Störungen der Ladeeinrichtungen selbst, ihrer Netzanbindung und ihrer SIM-Karten fallen nicht in unseren Verantwortungsbereich.

(3) Planmäßige Wartungsarbeiten führen wir in der Regel werktags zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr durch. Wir kündigen sie mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder im Dashboard an. Sie dauern insgesamt höchstens vier Stunden je Kalendermonat. Für die Annahme von OCPP-Verbindungen und Messwerten gilt ein engeres Fenster von höchstens 30 Minuten je Kalendermonat. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken dürfen wir jederzeit durchführen; wir kündigen sie an, soweit dies möglich und zumutbar ist.

(4) Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt. Das gilt insbesondere für das Recht zur Minderung nach § 536 BGB. Absatz 1 bis 3 beschreiben die geschuldete Beschaffenheit; sie schließen Ansprüche wegen Mängeln weder aus noch beschränken sie diese. Für Schadensersatzansprüche gilt § 17.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen. Unberührt bleibt unsere Haftung nach § 17 Absatz 1 und 2, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(6) Störungsmeldungen nehmen wir per E-Mail an info@zapfla.de entgegen. Wir bearbeiten sie an Werktagen. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit sagen wir nicht zu; eine solche Zusage bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

§ 7 Ihre Mitwirkungspflichten

(1) Sie halten Ihre Zugangsdaten geheim, geben sie nicht an Dritte weiter und schützen sie vor unbefugtem Zugriff. Für Konten mit Administratorrechten empfehlen wir dringend die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Wird Ihnen ein Missbrauch bekannt, informieren Sie uns unverzüglich und setzen die betroffenen Zugangsdaten zurück.

(2) Sie verwalten die Nutzerkonten und Rollen innerhalb Ihrer Organisation selbst. Sie stellen sicher, dass ausgeschiedene Personen den Zugang verlieren und dass Rechte nur im erforderlichen Umfang vergeben werden.

(3) Vor der Inbetriebnahme eines Ladepunkts stellen Sie uns die für den Betrieb erforderlichen Angaben zur Verfügung, insbesondere Hersteller und Typ der Ladeeinrichtung, den Zertifizierungsumfang der Konformitätsbewertung, den öffentlichen Schlüssel des Zählers, die Zulassungsnummer, Beginn und Ende der Eichfrist sowie die technischen Begleitdokumente mit den Auflagen des Herstellers. Änderungen teilen Sie uns unverzüglich mit. Wir sind nicht verpflichtet, diese Angaben inhaltlich zu prüfen.

(4) Sie sorgen für die Netzanbindung Ihrer Ladeeinrichtungen, für deren Wartung und für die Aktualität ihrer Firmware.

(5) Sie hinterlegen zutreffende Rechnungs- und Kontaktdaten und halten diese aktuell. Sie erfüllen gegenüber den Fahrerinnen und Fahrern sowie gegenüber Ihren Beschäftigten die datenschutzrechtlichen Informationspflichten, die Ihnen als Verantwortlicher obliegen.

(6) Sie nutzen die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze. Sie unterlassen es insbesondere, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, die Plattform übermäßig zu belasten, sich Zugang zu Daten anderer Kunden zu verschaffen oder Schnittstellen automatisiert über das für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderliche Maß hinaus abzufragen.

(7) Sie sichern die für Ihre eigenen handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten erforderlichen Unterlagen über die bereitgestellten Exportfunktionen; soweit für eine Datenkategorie keine Exportfunktion besteht, stellen wir Ihnen die Daten nach § 12 Absatz 3 bereit. Unsere Sicherungen ersetzen Ihre eigene Aufbewahrung nicht.

§ 8 Ad-hoc-Bezahlfunktion

(1) Die Plattform bietet eine Funktion, mit der Fahrerinnen und Fahrer ohne Konto über einen an der Station angebrachten Verweis ein Energiepaket bezahlen und einen Ladevorgang starten können. Angeboten werden Pakete von 5, 15 und 30 Kilowattstunden zu einem vor der Zahlung angezeigten Gesamtpreis. Bezahlt wird im Voraus über die gehostete Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters; wir erheben und speichern dabei weder Namen noch Anschrift noch Zahlungsdaten des Fahrers. Die Plattform beendet den Ladevorgang, sobald die bezahlte Energiemenge erreicht ist; eine Nachforderung findet nicht statt. Wird die bezahlte Energiemenge nicht vollständig abgenommen, erstattet die Plattform den Unterschiedsbetrag nicht selbsttätig.

(2) Die Zahlungen gehen auf dem Händlerkonto von 365tec bei dem Zahlungsdienstleister ein; ein je Kunde getrenntes Händlerkonto ist derzeit nicht eingerichtet. Die eingegangenen Beträge kehren wir nach Maßgabe der Vereinbarung nach Absatz 3 an Sie aus.

(3) Der Einsatz dieser Funktion setzt eine gesonderte Vereinbarung in Textform voraus. Darin regeln wir die rechtliche Einordnung der Vereinnahmung, die Auskehrung der eingegangenen Beträge, den Abrechnungsrhythmus, die Sicherung der Beträge bis zur Auskehrung, etwaige Entgelte des Zahlungsdienstleisters sowie die Behandlung von Rückbuchungen und Erstattungen. Ohne diese Vereinbarung dürfen Sie die Ad-hoc-Bezahlfunktion nicht produktiv einsetzen. Eine technische Sperre, die den Einsatz ohne Vereinbarung verhindert, besteht derzeit nicht: die Bezahlseite ist über den an der Station angebrachten Verweis öffentlich erreichbar, sobald ein Ladepunkt freigegeben ist. Setzen Sie die Funktion ohne Vereinbarung ein, sind wir berechtigt, sie für Ihre Ladepunkte zu deaktivieren.

(4) Für die Preisangabe auf der öffentlichen Stationsseite, für die umsatzsteuerliche Behandlung des von Ihnen gelieferten Stroms und für die Rechnungstellung gegenüber dem Fahrer gilt § 5 Absatz 5 bis 8.

(5) Handelt es sich bei der Fahrerin oder dem Fahrer um einen Verbraucher, treffen die Informations-, Form- und Belehrungspflichten des Verbrauchervertragsrechts denjenigen, der ihm gegenüber Vertragspartner des Ladevorgangs ist. Wie diese Pflichten zwischen uns aufgeteilt werden und wer die vorvertraglichen Informationen, eine etwaige Widerrufsbelehrung, die Anbieterkennzeichnung und die Datenschutzinformation an der Station und in der Bezahlstrecke bereitstellt, regeln wir in der Vereinbarung nach Absatz 3.

§ 9 Entgelte, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Das Entgelt beträgt 19,00 Euro je angebundenem Ladepunkt und Monat. Der Monatsbetrag ergibt sich aus der Zahl der beauftragten Ladepunkte multipliziert mit diesem Betrag. Maßgeblich ist die Zahl der Ladepunkte, die Sie bei der Beauftragung angeben; die Plattform zeigt Ihnen den daraus errechneten Monatsbetrag vor der verbindlichen Beauftragung an.

(2) Wir sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird deshalb nicht gesondert ausgewiesen; die genannten Beträge sind Endpreise, und ein Vorsteuerabzug aus unseren Abrechnungen ist nicht möglich. Entfällt die Steuerbefreiung, insbesondere durch Überschreiten der Umsatzgrenzen des § 19 Absatz 1 UStG oder durch Verzicht nach § 19 Absatz 3 UStG, sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen. Wir informieren Sie darüber unverzüglich in Textform, sobald uns der Wegfall bekannt ist. Erhöht sich der von Ihnen zu zahlende Betrag dadurch, können Sie den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein weitergehendes Recht zur einseitigen Preisänderung besteht nicht; § 20 Absatz 4 bleibt unberührt.

(3) Die Zahlung erfolgt im Voraus. Mit der Beauftragung erteilen Sie bei unserem Zahlungsdienstleister ein Zahlungsmandat und leisten eine erste Zahlung über den vollen Monatsbetrag. Das wiederkehrende Abonnement wird erst nach Eingang dieser Zahlung eingerichtet und beginnt eine Periode später, damit der bereits bezahlte Zeitraum nicht doppelt belastet wird. Danach zieht der Zahlungsdienstleister den Monatsbetrag im monatlichen Abstand ein.

(4) Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, bestimmt der Zahlungsdienstleister; die Plattform zeigt sie Ihnen an. Für das Abonnement sind nur mandatsfähige Verfahren nutzbar.

(5) Über die Zahlungen erhalten Sie eine Bestätigung des Zahlungsdienstleisters mit der Bezeichnung des Abonnements, der Zahl der abgerechneten Ladepunkte und dem Betrag. Eine Rechnung über die Abonnemententgelte stellen wir Ihnen auf Anforderung in Textform aus; soweit wir gesetzlich zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung nach der Norm EN 16931 verpflichtet sind, stellen wir sie in einem dieser Norm entsprechenden Format aus.

(6) Ändert sich die Zahl der von Ihnen angebundenen Ladepunkte, passt sich der Monatsbetrag nicht automatisch an. Eine Anpassung erfolgt durch eine neue Beauftragung.

(7) Sie dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 10 Zahlungsverzug und Sperrung

(1) Meldet der Zahlungsdienstleister eine fehlgeschlagene, abgebrochene oder abgelaufene Abonnementzahlung, setzt die Plattform Ihr Abonnement auf den Status „Zahlung überfällig“.

(2) In diesem Status bleibt Ihr Zugang zunächst offen. Sieben Tage nach dem Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums wird er gesperrt. Das Dashboard weist Sie auf den Rückstand hin und nennt den Weg zur Wiederherstellung. Eine gesonderte Mahnung ist für die Sperrung nach dieser Regelung nicht erforderlich; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

(3) Bleibt die Zahlung im Status „Zahlung überfällig“ aus, endet das Abonnement 14 Tage nach dem Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums endgültig. Stellt der Zahlungsdienstleister die wiederkehrende Zahlung ein, ohne dass er uns eine fehlgeschlagene Zahlung meldet, endet ein aktives Abonnement bereits drei Tage nach dem Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums; in diesem Fall wird der Zugang zugleich mit dem Ende des Abonnements gesperrt. Sie können jederzeit erneut beauftragen und den Zugang damit wiederherstellen.

(4) Eine Sperrung bedeutet: Der Zugang zu Ihrem eigenen Konto, zu den Einstellungen Ihrer Organisation, zu den Rechnungen, zur Zahlungs- und Abonnementverwaltung, zu den Einladungen, zur Rechteverwaltung und zur Dokumentation bleibt bestehen, damit Sie den Rückstand ausgleichen können. Gesperrt sind die übrigen Funktionen, insbesondere die Verwaltung der Nutzerkonten, die Verwaltung von Ladepunkten und Standorten, Ladevorgänge und Ladedatensätze, Tarife, Ladekarten, Auswertungen, Automatisierungsregeln, Flotte, Roaming, Mieterstrom, die Exportfunktionen und die mobile Anwendung.

(5) Der Ladebetrieb selbst wird durch eine Sperrung nicht unterbrochen. Die Verbindung Ihrer Ladepunkte zur Plattform, die Erfassung der Ladevorgänge und die Ad-hoc-Bezahlfunktion an den Stationen laufen weiter.

(6) Für Verzugszinsen und die Pauschale bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(7) Unabhängig vom Zahlungsverzug dürfen wir einen Zugang vorübergehend sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, auf eine erhebliche Gefährdung der Systemsicherheit oder auf einen Verstoß gegen § 7 Absatz 6 besteht. Wir informieren Sie unverzüglich über Grund und voraussichtliche Dauer und heben die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Sie können das Abonnement jederzeit über die Kündigungsfunktion im Dashboard oder in Textform kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam: Wir kündigen das Abonnement unverzüglich bei unserem Zahlungsdienstleister, und weitere Einzüge unterbleiben. Das dort erteilte Zahlungsmandat bleibt hinterlegt; wir nutzen es nach der Kündigung nicht mehr. Ihr Zugang bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen. Ist dieser Zeitraum bereits abgelaufen, endet der Zugang mit der Kündigung; die Plattform weist Sie vor der Bestätigung darauf hin, welcher der beiden Fälle vorliegt.

(3) Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum erfolgt nicht, da Ihnen die Leistung für diesen Zeitraum weiterhin zur Verfügung steht. Gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.

(4) Schlägt die Kündigung des Abonnements bei unserem Zahlungsdienstleister fehl, weist die Plattform darauf hin. Ihre Kündigung uns gegenüber bleibt gleichwohl wirksam. Wir gleichen den Vorgang in diesem Fall manuell ab und erstatten Ihnen dennoch eingezogene Beträge unverzüglich.

(5) Wir können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

(6) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn Sie trotz Aufforderung wiederholt gegen § 7 Absatz 6 verstoßen.

(7) Kündigungen bedürfen der Textform. Eine E-Mail an info@zapfla.de oder die Kündigungsfunktion im Dashboard genügen. Eine strengere Form verlangen wir nicht.

§ 12 Datenexport, Wechsel des Anbieters und Löschung nach Vertragsende

(1) Export im Selbstbedienungsverfahren. Während der Vertragslaufzeit können Sie über das Dashboard selbst abrufen:

  • Ladedatensätze: alle Datensätze, die dem eingestellten Filter entsprechen, als CSV. Ein Abruf ist auf 10.000 Datensätze begrenzt; wird diese Grenze erreicht, weist die Plattform darauf hin, und Sie rufen die übrigen Datensätze über einen engeren Zeitraum ab. Einzelne Ladedatensätze stehen zusätzlich als JSON und als OCMF-Bundle für die Transparenzsoftware zur Verfügung.
  • Mieterstrom-Lastgänge: den vollständigen Lastgang des gewählten Zeitraums als CSV im Format der Stromnetzzugangsverordnung oder als JSON.
  • Rechnungen: je Rechnung Ausgabeformate für die Buchhaltung, derzeit DATEV-CSV, ein allgemeines CSV-Format, XRechnung nach der Norm EN 16931 sowie SAP-IDoc.
  • Tabellen des Dashboards: Ladepunkte, Ladevorgänge, Ladekarten, die Tabelle der Lastgangwerte, den Flottenbericht und das Audit-Protokoll als CSV. Diese Ausgaben umfassen jeweils nur die Zeilen, die in der Tabelle gerade geladen sind, also den angezeigten Seitenausschnitt und nicht den gesamten Bestand.
  • Zum eigenen Nutzerkonto: die Selbstauskunft nach Artikel 20 DSGVO, die jede Nutzerin und jeder Nutzer Ihrer Organisation für sich abrufen kann.

(2) Vollständiger Export im Selbstbedienungsverfahren. Zusätzlich können Administratorinnen und Administratoren Ihrer Organisation im Dashboard jederzeit einen vollständigen Export der in Ihrem Mandanten gespeicherten Daten abrufen, auch nach Ende der Vertragslaufzeit, solange Ihr Mandant besteht. Sie erhalten eine ZIP-Datei mit je einer Datei im Format JSON Lines je Datenkategorie, einer maschinenlesbaren Beschreibung der Dateien und Felder sowie den gespeicherten Rechnungs-PDFs. Der Export umfasst neben den in Absatz 1 genannten Daten insbesondere Standorte, Anschlusspunkte und deren Statushistorie, die Konfigurationswerte und Konfigurationsvorlagen der Ladepunkte, Ladegruppen, die einzelnen Messwerte einschließlich der signierten Datensätze sowie deren stündliche und tägliche Verdichtungen, Tarife und Tarifzeitpläne, Rechnungslisten, Rechnungspositionen und Exportprotokolle, lokale Autorisierungslisten, Reservierungen, Ad-hoc-Vorgänge, Flottenkunden, Fahrer und Fahrzeuggruppen, Roaming-Partner und Roaming-Sitzungen, Webhook-Ziele und Zustellprotokolle, Automatisierungsregeln sowie das Audit-Protokoll Ihrer Organisation. Nicht enthalten sind Zugangsgeheimnisse wie Passwort-Hashwerte, Schlüssel und Zugangstoken, einschließlich der Zugangstoken für Roaming-Partner; diese werden beim Wechsel mit dem neuen Anbieter neu ausgetauscht. Ein Abruf ist je Organisation einmal in zehn Minuten möglich.

(3) Vollständiger Export auf Anforderung. Auf Anforderung in Textform stellen wir Ihnen während der Vertragslaufzeit und nach deren Ende einen vollständigen Export sämtlicher in Ihrem Mandanten gespeicherten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit; als Format stehen JSON und für einzelne Kategorien CSV zur Verfügung. Der Export umfasst abschließend die in den Absätzen 1 und 2 genannten Datenkategorien. Nicht enthalten sind die Software selbst, unsere internen Betriebs- und Sicherheitsprotokolle und Daten, deren Herausgabe Rechte Dritter verletzen würde. Geschäftsgeheimnisse, die einer Herausgabe Ihrer Daten entgegenstehen, machen wir nicht geltend. Wir stellen den Export unverzüglich bereit, spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang Ihrer Anforderung.

(4) Wechsel zu einem anderen Anbieter. Sie können jederzeit zu einem anderen Dienst oder in eine eigene Umgebung wechseln. Dafür gilt:

  • Sie leiten den Wechsel durch eine Kündigung nach § 11 oder durch eine Mitteilung in Textform ein. Eine Ankündigungsfrist von mehr als zwei Monaten verlangen wir nicht; nach § 11 Absatz 2 können Sie jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
  • Mit dem Wirksamwerden der Kündigung beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen. In diesem Zeitraum unterstützen wir Sie beim Wechsel, stellen den Export nach Absatz 3 bereit und erteilen die dafür erforderlichen Auskünfte. Sie können diesen Zeitraum einmalig um einen von Ihnen bestimmten, für Ihre Zwecke angemessenen Zeitraum verlängern; teilen Sie uns die Verlängerung vor Ablauf in Textform mit.
  • Ist der Wechsel innerhalb dieses Zeitraums technisch undurchführbar, teilen wir Ihnen das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Ihrer Wechselanzeige in Textform mit, begründen es und benennen einen anderen Übergangszeitraum, der sieben Monate nicht überschreitet.
  • Nach dem Ende des Übergangszeitraums haben Sie mindestens weitere 30 Kalendertage Zeit, Ihre Daten abzurufen. Auf Ihre Bitte verlängern wir auch diesen Zeitraum.
  • Für den Export, für die Unterstützung beim Wechsel und für den Wechsel selbst berechnen wir kein Entgelt.
  • Wir arbeiten beim Wechsel nach Treu und Glauben mit Ihnen und mit dem von Ihnen gewählten Anbieter zusammen, damit Ihr Betrieb fortgeführt werden kann und das Schutzniveau erhalten bleibt.
  • Informationen zum Wechselverfahren, zu den verfügbaren Formaten und zu den uns bekannten technischen Beschränkungen stellen wir Ihnen auf Anforderung in Textform zur Verfügung.

(5) Löschung. Nach Ablauf des Abrufzeitraums nach Absatz 4 löschen wir Ihre Daten einschließlich des für Sie angelegten Datenbankschemas und vorhandener Kopien; auf Ihr Verlangen löschen wir früher. Davon ausgenommen sind Daten, für die gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, insbesondere nach § 257 HGB, § 147 AO und § 14b UStG sowie nach mess- und eichrechtlichen Vorgaben. Diese Daten halten wir nur noch zum Zweck der Aufbewahrung vor, entziehen sie dem operativen Zugriff und löschen sie nach Fristablauf. Auf Verlangen bestätigen wir die Löschung in Textform.

(6) In den turnusmäßigen Sicherungen unserer Datenbank sind Ihre Daten noch so lange enthalten, bis die betreffende Sicherung nach dem Sicherungsplan überschrieben oder gelöscht wird. Aus diesen Sicherungen werden Daten nicht wiederhergestellt, um sie erneut operativ zu nutzen.

§ 13 Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Auftrag

(1) Soweit wir bei der Erbringung unserer Leistung personenbezogene Daten verarbeiten, für die Sie Verantwortlicher sind, geschieht dies in Ihrem Auftrag. Dieser Paragraf ist die Vereinbarung nach Artikel 28 Absatz 3 DSGVO und Vertragsbestandteil; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht. Für die Daten Ihres eigenen Kontos und Ihrer Vertragsabwicklung sind wir demgegenüber selbst Verantwortlicher; darüber informiert unsere Datenschutzerklärung.

(2) Gegenstand und Dauer. Gegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb der in § 4 beschriebenen Leistungen. Die Verarbeitung dauert so lange wie dieser Vertrag, zuzüglich der Fristen nach § 12.

(3) Art und Zweck. Verarbeitet wird zum Zweck der Autorisierung von Ladevorgängen, der Erfassung und Speicherung von Ladevorgängen und Messwerten, der Erstellung von Ladedatensätzen und Rechnungen, der Tarifierung, der Reservierung, der Flotten- und Nutzerverwaltung, der Erzeugung von Lastgängen, der Übermittlung an von Ihnen bestimmte Roaming-Partner und Webhook-Ziele sowie der Benachrichtigung Ihrer Beschäftigten.

(4) Datenarten. Verarbeitet werden insbesondere: Kennungen von Ladekarten und sonstigen Authentifizierungsmedien, Bezeichnungen und Gültigkeitsangaben dieser Medien, Zuordnungen zu Nutzerkonten, Beginn, Ende, Dauer, Ort und Energiemenge von Ladevorgängen, signierte Messwerte nebst Zählernummer und öffentlichem Schlüssel, Tarif- und Preisangaben, Rechnungsempfängerdaten mit Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Stammdaten von Flottenkunden und Fahrern mit Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Budget, Reservierungen sowie Roaming-Kennungen.

(5) Kategorien betroffener Personen. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer, die an Ihren Ladepunkten laden, Ihre Beschäftigten und weitere von Ihnen angelegte Nutzerinnen und Nutzer, Ihre Flottenfahrer sowie Ihre Rechnungsempfänger und deren Ansprechpartner.

(6) Weisungsbindung. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich auf Ihre dokumentierte Weisung, einschließlich einer etwaigen Übermittlung in ein Drittland. Dieser Vertrag und Ihre Einstellungen in der Plattform sind Ihre Erstweisung. Weitere Weisungen erteilen Sie in Textform an info@zapfla.de. Sind wir der Auffassung, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, weisen wir Sie darauf hin und dürfen ihre Ausführung aussetzen. Sind wir nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, für die keine Weisung von Ihnen vorliegt, teilen wir Ihnen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(7) Ort der Verarbeitung. Personenbezogene Daten, die wir in Ihrem Auftrag verarbeiten, verarbeiten wir in Deutschland. Eine Ausnahme bildet die Zustellung von Benachrichtigungen an iOS-Geräte, bei der Titel und Inhalt der Nachricht sowie die Gerätekennung an den Zustelldienst von Apple in den Vereinigten Staaten übermittelt werden; Einzelheiten und die Grundlage dieser Übermittlung ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. Die Abwicklung von Zahlungen über unseren Zahlungsdienstleister ist keine Verarbeitung in Ihrem Auftrag; sie findet in den Niederlanden statt, und unsere Datenschutzerklärung informiert darüber.

(8) Vertraulichkeit. Wir setzen zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(9) Maßnahmen nach Artikel 32 DSGVO. Wir treffen insbesondere folgende Maßnahmen: ausschließlich verschlüsselte Übertragung über TLS; Trennung der Kundendaten durch ein eigenes Datenbankschema je Organisation; rollen- und rechtebasierte Zugriffskontrolle; Passwortspeicherung ausschließlich als Hashwert nach dem Verfahren Argon2; optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung mit verschlüsselt gespeicherten Geheimnissen; verschlüsselte Speicherung von Zugangsdaten für Roaming und Webhooks nach AES-256-GCM; Sperrung eines Kontos nach fünf fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen; Begrenzung der Anfragehäufigkeit; Protokollierung verändernder Zugriffe in einem Audit-Protokoll; Kürzung sensibler Angaben in Anwendungsprotokollen; tägliche Sicherung der Datenbank mit eingeschränkten Dateirechten; laufende automatische Überwachung von Systemzustand und Fehlerrate. Wir dürfen die Maßnahmen fortentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

(10) Unterstützung bei Betroffenenrechten. Wir unterstützen Sie mit den Funktionen der Plattform dabei, Anträge betroffener Personen zu erfüllen, insbesondere durch die Export-, Auskunfts-, Berichtigungs-, Sperr- und Löschfunktionen. Wenden sich betroffene Personen unmittelbar an uns, leiten wir das Anliegen unverzüglich an Sie weiter und bearbeiten es inhaltlich nicht selbst.

(11) Unterstützung nach den Artikeln 32 bis 36 DSGVO. Wir unterstützen Sie bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit dies mit den uns zur Verfügung stehenden Informationen möglich ist.

(12) Meldung von Vorfällen. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten in unserem Verantwortungsbereich melden wir Ihnen unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform mit den uns bekannten Angaben; fehlende Angaben reichen wir unverzüglich nach.

(13) Nachweise und Kontrollen. Wir stellen Ihnen auf Anforderung die zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten erforderlichen Informationen in Textform zur Verfügung. Sie dürfen Kontrollen einschließlich Inspektionen durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen, der nicht Wettbewerber von uns ist. Kontrollen erfolgen nach Ankündigung mit angemessener Frist, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne vermeidbare Störung des Betriebs.

(14) Verzeichnis. Wir führen ein Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 Absatz 2 DSGVO.

(15) Löschung oder Rückgabe. Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löschen wir die personenbezogenen Daten oder geben sie zurück, und zwar nach Ihrer Wahl. Die Einzelheiten und die Ausnahme für gesetzliche Aufbewahrungspflichten regelt § 12.

§ 14 Unterauftragsverarbeiter und weitere Empfänger

(1) Sie erteilen uns die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Eingesetzt sind derzeit: die IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur, Deutschland, für Serverbetrieb, Rechenzentrumsleistungen, E-Mail-Versand und Sicherungen; sowie die Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, Kalifornien, Vereinigte Staaten, ausschließlich für die Zustellung von Benachrichtigungen an iOS-Geräte. Nicht Unterauftragsverarbeiterin ist die Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande: Sie wickelt die Zahlungen für das Abonnement, für einzelne Rechnungen und für die Ad-hoc-Bezahlfunktion ab und ist dafür eigenständig verantwortlich; diese Verarbeitung erfolgt nicht in Ihrem Auftrag. Die jeweils geltende Liste dieser und der weiteren Empfänger halten wir ohne Anmeldung abrufbar bereit, und zwar unter zapfla.de/de/unterauftragsverarbeiter und unter app.zapfla.de/legal/unterauftragsverarbeiter.

(2) Eine Änderung dieser Liste teilen wir Ihnen mindestens 30 Tage vorher in Textform mit. Sie können der Änderung innerhalb dieser Frist aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen. Widersprechen Sie, dürfen wir den Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt der Änderung kündigen, wenn die Leistung ohne den betreffenden Unterauftragsverarbeiter nicht mit zumutbarem Aufwand erbracht werden kann.

(3) Wir verpflichten jeden Unterauftragsverarbeiter auf die Pflichten aus § 13 und haften Ihnen gegenüber für dessen Einhaltung dieser Pflichten.

(4) Nicht Unterauftragsverarbeiter, sondern von Ihnen bestimmte Empfänger sind Dritte, die Sie über die Plattform selbst einbinden. Dazu gehören die von Ihnen eingetragenen Webhook-Ziele, Ihre Roaming-Partner und ein von Ihnen gewählter externer Buchhaltungsdienst. Auswahl, Zweck und datenschutzrechtliche Grundlage dieser Übermittlungen verantworten Sie. Der Ausgabeweg an einen externen Buchhaltungsdienst ist derzeit nicht mandantenspezifisch konfigurierbar und deshalb nicht freigeschaltet.

§ 15 Rechte an Daten, Software und Inhalten

(1) Alle Rechte an den von Ihnen oder für Sie in der Plattform gespeicherten Daten bleiben bei Ihnen. Wir erhalten daran ein einfaches, auf die Laufzeit dieses Vertrages und auf die Durchführung des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht, einschließlich der zur Sicherung und zur Fehlerbehebung erforderlichen Vervielfältigung.

(2) Wir werten Ihre Daten nicht für eigene Zwecke aus. Wir führen keine mandantenübergreifenden Auswertungen Ihrer Ladevorgangs-, Messwert- oder Abrechnungsdaten durch, geben sie nicht an Dritte weiter, die nicht in § 14 genannt oder von Ihnen bestimmt sind, und verwenden sie nicht zum Training von Modellen.

(3) Wir dürfen anonyme, nicht auf Sie oder einzelne Personen rückführbare Kennzahlen zum Betrieb, zur Fehlerbehebung und zur Kapazitätsplanung der Plattform bilden und verwenden.

(4) Die Rechte an der Software, an ihrer Dokumentation, an der Benutzeroberfläche und an der Marke Zapfla stehen uns zu. Sie erhalten für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Bearbeitung, Dekompilierung oder Zurückentwicklung ist nur in den Grenzen des § 69e UrhG zulässig.

(5) Wir nennen Sie nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung in Textform als Referenzkunden.

§ 16 Geheimhaltung

(1) Beide Seiten behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der anderen Seite vertraulich, verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrages und geben sie nur an Personen weiter, die sie zur Durchführung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Seite bereits rechtmäßig bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt hat oder die sie rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die verpflichtete Seite informiert die andere Seite darüber, soweit dies zulässig ist.

(3) Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Weitergehende gesetzliche Pflichten, insbesondere aus dem Datenschutzrecht, bleiben unberührt.

§ 17 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Wir haften ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsrechts.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypisch eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung nach Absatz 3 ist je Schadensfall zusätzlich auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: das Zwölffache des im Zeitpunkt des schadensauslösenden Ereignisses geltenden monatlichen Entgelts oder 5.000 Euro. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen gilt der doppelte Betrag als Höchstgrenze. Absatz 3 Satz 3 gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieses Absatzes. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

(5) Für den Verlust von Daten haften wir nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch Sie für deren Wiederherstellung entstanden wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen der Absätze 1 und 2.

(6) Beruht ein Schaden ganz oder teilweise darauf, dass Sie Pflichten aus § 5 oder § 7 verletzt haben, mindert sich unsere Haftung entsprechend § 254 BGB. Das gilt insbesondere für die Folgen einer abgelaufenen Eichfrist, eines vom Zertifizierungsumfang der Hardware nicht gedeckten Tarifmodells, unrichtiger Preisangaben, einer unzutreffenden umsatzsteuerlichen Kennzeichnung Ihrer Rechnungen oder einer von Ihnen eingerichteten Übermittlung an Dritte. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

(7) Verletzen Sie schuldhaft die Ihnen nach dem Mess- und Eichgesetz, der Mess- und Eichverordnung, der Verordnung (EU) 2023/1804, der Ladesäulenverordnung, der Preisangabenverordnung oder dem Datenschutzrecht obliegenden Pflichten, stellen Sie uns von den daraus folgenden Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung gilt nicht, soweit wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; sie ist der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, bis zu dem wir Ihnen nach Absatz 4 haften. Für Geldbußen und andere Sanktionen gilt sie nur, soweit deren Abwälzung rechtlich zulässig ist. Wir zeigen Ihnen einen gegen uns geltend gemachten Anspruch unverzüglich an, geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Abwehr, stimmen die Rechtsverteidigung mit Ihnen ab und geben ohne Ihre Zustimmung in Textform kein Anerkenntnis ab und schließen keinen Vergleich. Öffentlich-rechtliche Pflichten werden durch diese Regelung nicht auf uns übertragen.

(8) Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 18 Verjährung

(1) Ansprüche der Vertragsparteien aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht sowie für Ansprüche aus einer übernommenen Garantie. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Absatz 1 gilt ferner nicht für Ihre Ansprüche auf Auskehr der nach § 8 Absatz 2 eingegangenen Beträge und auf Erstattung nach § 11 Absatz 4.

§ 19 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle des Stromnetzes oder des Internets sowie Arbeitskämpfe, an denen wir nicht beteiligt sind. Wir informieren Sie unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Für die Dauer der Störung entfällt Ihre Pflicht zur Zahlung des Entgelts anteilig; bereits im Voraus gezahlte Beträge rechnen wir mit dem nächsten Abrechnungszeitraum ab oder erstatten sie. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Seite den Vertrag kündigen; bereits im Voraus gezahlte Entgelte für den nicht nutzbaren Zeitraum erstatten wir anteilig.

§ 20 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Wir dürfen diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung lediglich redaktioneller Natur ist, der Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung dient, der Beseitigung einer nachträglich entstandenen Regelungslücke dient oder für Sie ausschließlich rechtlich vorteilhaft ist.

(2) Wir bieten Ihnen die Änderung spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an. Das Angebot enthält eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung sowie einen gesonderten Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht und auf die Bedeutung Ihres Schweigens.

(3) Widersprechen Sie nicht bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt in Textform, gilt Ihre Zustimmung als erteilt. Widersprechen Sie, gilt die Änderung als abgelehnt; in diesem Fall kann jede Seite den Vertrag zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt kündigen.

(4) Nicht von Absatz 1 erfasst sind Änderungen der Entgelte, des Kerns des Leistungsumfangs und der Haftungsregelungen. Solche Änderungen bedürfen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Das Recht, nach dem Wegfall der Steuerbefreiung die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen, bleibt nach Maßgabe des § 9 Absatz 2 unberührt; das dort geregelte Kündigungsrecht bleibt Ihnen erhalten.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

(2) Sind beide Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen und liegen auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt auch von unserer eigenen Kaufmannseigenschaft ab; wir sind ein Einzelunternehmen und nicht im Handelsregister eingetragen (§ 1 Absatz 1). Liegen die Voraussetzungen nicht vor, gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.

(3) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung dürfen wir nur aus wichtigem Grund verweigern.

(5) Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung. Widerspricht eine andere Bestimmung dieser Bedingungen dem § 13, geht § 13 für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Auftrag vor.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

365tec, Inhaber Daniel Ovadia, Eugen-Richter-Str. 159, 76187 Karlsruhe · info@zapfla.de · Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE460012778 · Fassung 2.1, Stand: 22. September 2026.

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